Erfolg für Kreativschaffende! Das Landgericht Hamburg verurteilt den Onlinedienst UseNeXT zu Schadensersatz und erkennt Täterhaftung an: Das Landgericht Hamburg hat am 22. Juni 2018 (AZ 308 O 314/16) verkündet, dass sich Zugangsdienste, deren Geschäftsmodell auf der illegalen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken beruht, schadensersatzpflichtig machen können. Im konkreten Fall haftet der Zugangsanbieter Aviteo Ltd. der GEMA als Täter einer Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz.

Hier lesen Sie die vollständige Pressemitteilung der GEMA.