Berlin, 19.02.2020 | Der Deutsche Komponistenverband weist gemeinsam mit weiteren 17 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbänden auf dringenden Korrekturbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf zur Grundrente hin, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
In einer gemeinsam verfassten Erklärung der Allianz der Künste heißt es:
„Die Allianz der Freien Künste begrüßt das Bemühen der Bundesregierung, die Altersabsicherung für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen grundlegend zu verbessern und die Lebensleistung von Erwerbstätigen, die in ihrer Erwerbsbiographie viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, stärker anzuerkennen.
Im Namen der 18 in ihr vertretenen Bundesverbände weist die Allianz der Freien Künste jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die derzeit vorgesehene Ausgestaltung des Gesetzes dazu führt, dass tausende professionelle Kunstschaffende durch das Raster der Kriterien fallen, auch wenn sie über die entsprechenden Beitragsjahre verfügen.
Die aktuelle Statistik der Künstlersozialkasse (KSK) weist eine Gruppe von knapp 20.000 Künstler*innen aus, die durch die geplanten Kriterien vom Anspruch auf Grundrente ausgeschlossen sein werden, obwohl sie eine entsprechende Lebensleistung von mindestens 33 Beitragsjahren vorweisen können.
Der zur Diskussion stehende Gesetzentwurf sieht vor, dass Beitragsjahre bei der Grundrente nur dann angerechnet werden, wenn die Versicherten jeweils mindestens 30 Prozent des von der Deutschen Rentenversicherung aktuell mit 37.873 Euro jährlichen Durchschnittsverdienstes aller Berufsgruppen in Deutschland erzielt haben. Tausende Künstler*innen werden das als Zugangsbedingung zur Grundrente definierte Mindesteinkommen von 11.361 Euro nicht erreichen.
Die Lebensleistung vieler Kunstschaffender mit für diesen Bereich typischen Erwerbsbiographien wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf prinzipiell in Frage gestellt.
Anhand der KSK-Daten wird deutlich, dass zudem überproportional viele Frauen benachteiligt werden, obwohl im Gesetzentwurf expliziert formuliert ist, dass gerade deren Biographien berücksichtigt werden sollen.
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) weist als Mitglied der Allianz der Freien Künste in einem gemeinsam mit anderen Verbänden veröffentlichten und von bereits mehr als 7.200 Menschen unterzeichneten Appell auf die gravierenden Auswirkungen des jetzigen Gesetzentwurfes für viele Künstler*innen unter anderem in den Bereichen der bildenden und darstellenden Künste sowie der Musik hin.
Sie fordern darin die Bundesregierung, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie den Bundesrat auf, das im Gesetzentwurf definierte Mindesteinkommen deutlich abzusenken und sich an den entsprechenden Regelungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu orientieren.
Die Allianz der Freien Künste schließt sich diesem Appell im Grundsatz an und fordert mit Blick auf die besondere Schutzwürdigkeit und in Anerkennung der wichtigen gesellschaftlichen Funktion der Künstler*innen eine drastische Absenkung der Zugangshürden zur Grundrente.
Darüber hinaus fordert die Allianz der Freien Künste, die Untergrenze für den Zugang zur Grundrente mindestens am gesetzlich definierten Existenzminimum auszurichten, um tausende Künstler*innen vor Altersarmut zu bewahren.“