An den Wettbewerb
„Musik für Frieden und Gerechtigkeit“
Strausberg 62
53332 Bornheim
21. Februar 2022
Wettbewerbsbedingungen „Musik für Frieden und Gerechtigkeit“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir sind von verschiedener Stelle darauf aufmerksam gemacht worden, dass Sie bei Ihrem Wettbewerb „Musik für Frieden und Gerechtigkeit“ die Teilnehmer spezifisch dazu auffordern, nicht Mitglied der GEMA zu sein.
Uns ist bewusst, dass Ihr Wettbewerb keine kommerzielle Unternehmung ist und der Förderung von jungen Talenten dienen soll. Als Verband der Komponist:innen in Deutschland sehen wir hier aber einen starken Widerspruch, denn die GEMA ist absolut essenziell für alle, die den Musikerberuf ergreifen wollen. Nur mit Hilfe der GEMA ist der Schutz und auch die gerechte Vergütung der Urheberleistungen gewährleistet. Es kann also nicht im Interesse von Nachwuchkünstler:innen sein, hierauf zu verzichten, und eine Aufforderung zum Verzicht kann nur als unseriös verstanden werden.
Erst beim weiteren Klicken auf Ihrer Website eröffnen Sie den Teilnehmern quasi im Kleingedruckten die Möglichkeit, ihre Teilnahmesongs auch per privatem Link (z.B. über Youtube) beim Wettbewerb einzureichen. Dies würde auch GEMA-Mitgliedern eine Teilnahme ermöglichen, da es ja Vergütungsverträge mit Youtube gibt.
Bei allem Verständnis für Ihre Situation würden wir uns daher wünschen, dass sie grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen so formulieren, dass hier keine Zweiklassengesellschaft von GEMA- und Nicht-GEMA-Bewerber:innen entsteht, sondern dass die Teilnahmebedingungen einheitlich sind: alle können Links beisteuern und auf Ihrer Website muss nichts hochgeladen werden. Dies wäre einerseits wesentlich gerechter und andererseits würden Sie hiermit ein wichtiges Zeichen in Richtung Musikersolidarität setzen, für die wir Ihnen in diesen Zeiten besonders dankbar wären.
Mit freundlichen Grüßen,
Moritz Eggert
Präsident des Deutschen Komponist:innenverbandes