Liebe Mitglieder,

das Antragsformular ist nun online auf der GEMA-Website zu finden: Neustart Kultur II (gema.de)

Es gibt auch ein Tutorial, das noch einmal genau das Procedere der Antragstellung erklärt: GEMA Stipendien Antrag – YouTube

TOI TOI TOI!

UPDATE:

Aufgrund einiger Rückfragen zur Antragsberechtigung hat die GEMA bzgl. Immatrikulation ihre FAQ und damit auch den Antrag angepasst:

Sofern sie an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert oder Rechtsnachfolger oder Rechtsnachfolgerin sind können Sie sich nicht für ein Stipendium bewerben. Ein weiterführendes Teilzeitstudium neben ihrer überwiegend professionellen künstlerischen Tätigkeit schließt die Beantragung eines Stipendiums nicht aus.
Das heißt: diejenigen, die (sicher Corona-bedingt) ein weiterführendes Teilzeitstudium begonnen haben, aber trotzdem überwiegend freischaffend künstlerisch tätig sind und auch weiterhin in der KSK sind, können einen Antrag stellen. Natürlich müssen die restlichen Vorgaben ebenso erfüllt sein, aber eine Immatrikulation in solchen Fällen ist kein Ausschluss. Für Studierende im Sinne von „Vollzeitstudium/in Ausbildung befindend“ ist weiterhin die Antragstellung nicht möglich.