Der DKV ist Erstzeichner bei folgendem Statement von ProMusik:
Willkürliche Kappung von Streaming-Einnahmen?
Pressemitteilung: Statement zum voraussichtlichen Spotify-Vergütungsmodell
Meldungen der letzten Woche („From next year, tracks on Spotify will have to be played 1,000 times before they start earning money“1) haben unter Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmer*innen für Verwunderung gesorgt. Laut diesen soll ab 1. Januar 2024 nur noch dann für das Streaming eines Tracks Geld von Spotify an die Rechteinhaber*innen fließen, wenn jener innerhalb eines Jahres mehr als 1.000 Mal gestreamt wurde.
Schätzungsweise erreichen zwei Drittel der Tracks auf Spotify diesen Schwellenwert nicht.2 Künftig gingen sie demnach komplett leer aus, auch wenn sie beispielsweise 999 Streams vorweisen. Die so nicht mehr ausgezahlten Gelder sollen auf die Tracks verteilt werden, die mehr als 1.000 Mal gestreamt wurden. Das Ergebnis ist eine wirtschaftliche Umverteilung in Millionenhöhe. Die nicht mehr nutzungsbasiert vergüteten Tracks sollen jedoch Teil des Spotify-Katalogs auf der Plattform bleiben und dort weiterhin für ein breitgefächertes Angebot des Marktführers sorgen.
Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) und PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V. wäre diese Umverteilung auf Kosten wenig gestreamter Tracks ein schlechtes Signal an die Musikbranche.
„Man könnte argumentieren, dass es für 1.000 Streams insgesamt keine fünf Euro gibt. Dabei bleibt aber außer Acht, dass es Künstler*innen gibt, bei denen gleich mehrere Songs in ihrem Katalog nicht diese Schwelle erreichen. Diesen Artists fehlt dann insgesamt dennoch ein nennenswerter Betrag pro Jahr. Abgesehen davon hat es nichts mit Wertschätzung oder Respekt zu tun, eine künstlerische Leistung schlicht nicht mehr zu vergüten“, erläutert Christopher Annen, Vorstandsvorsitzender von PRO MUSIK.
„Sollte Spotify diese Pläne tatsächlich so umsetzen wollen, wäre das schockierend. Seit wann darf der Lizenznehmende entscheiden, ob er die vertraglich vereinbarte Bezahlung leisten will oder nicht? Zudem gibt es ein gesetzliches Recht auf angemessene Vergütung für jede wirtschaftliche Musiknutzung. Wenn Spotify diese nun vorenthalten will, ist das für uns nicht hinnehmbar. Das gilt umso mehr, da Spotify die betroffenen Tracks weiter anbieten will und der Schwellenwert willkürlich gewählt zu sein scheint“, ergänzt Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT.
Beide Verbände lehnen die oben genannte Veränderung des Spotify-Vergütungsmodells ab. Weiterhin fordern sie den Marktführer dazu auf, ausnahmslos nutzungsbasiert zu vergüten und auch mit Künstler*innen und Independent-Vertreter*innen der Branche über Neuerungen in der Vergütungsstruktur ins Gespräch zu kommen.
Hier geht´s zum Statement auf der Webseite von Pro Musik
Weiterführende Informationen: